Nach Fehler bei eine Kontrollstelle an der A8 sind 119 der
insgesamt 637 Bußgeldbescheide zurückgenommen. Die Fehler entstand wehrend eine
Kontrolle über drei Spuren und zwar von einem modernes Messgerät. Mit dem
modernes Messgerät wurde auf der A8 erstmals über alle drei Fahrspuren hinweg
geblitzt.
Die Strafe – mehrere hundert Euro und zwei Monate Fahrverbot – wird
Monate später wieder aufgehoben. Denn beim Auswerten war es zu einer peinlichen
Polizei-Panne gekommen. Laut dem Polizeipräsidium Süd sei es bei der Auswertung
der Bilder zu einer „Fehlinterpretation“ gekommen. Bevor es zur Strafverfolgung
kommt, schauen sich speziell geschulte Beamte die Bilder genau an. Sie sortieren
jene Aufnahmen aus, die nicht zum Beweismittel taugen. Bilder, die zu schlechte
Qualität haben oder auf denen die Kennzeichen schlecht erkennbar sind. Es gibt
aber noch ein Kriterium: Wenn im Hintergrund ein anderes Fahrzeug ins Messfeld
hineinragt, wird ebenfalls von einer Strafverfolgung abgesehen. So kann bei
einem möglichen Widerspruch der Vorwurf, es sei mehrfach oder der Falsche
gemessen worden, gar nicht aufkommen. Um das Geld zurück überweisen zu dürfen, musste
ein gewaltiger Behördenapparat in Gang gesetzt werden. Sogar das
Innenministerium wurde eingeschaltet. Einige Bescheide hatten schon
Rechtskraft. Die 13 Fahrer, die auf ihr Auto für einige Tage verzichten mussten,
sollen gesondert entschädigt werden. Obwohl Radarwarner nicht erlaubt sind genutzt zu werden, war in diese
Falle ein große Summe Steuergeld nicht verloren gegangen an zurück Zahlungen und
Entschädigungen. Manche Bürger kaufen öfter ein Radarwarngerät oder Radarwarngeräte.
Erlaubt zu nutzen ist das nicht, doch die Firma ist stolz darauf, das Ganze
unsichtbar im Wagen zu liefern und so manchem Fahrer Punkte in Flensburg zu
ersparen und Bussgeldkosten zu sparen und in dieses Beispiel war es auch noch
gut für die Steuergelder.
Mehr Informationen: http://www.kapstadt-mietwagen.com
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen