Dienstag, 30. Juni 2015

Polizei muss 119 Bescheide in Deutschland zurückziehen

Nach Fehler bei eine Kontrollstelle an der A8 sind 119 der insgesamt 637 Bußgeldbescheide zurückgenommen. Die Fehler entstand wehrend eine Kontrolle über drei Spuren und zwar von einem modernes Messgerät. Mit dem modernes Messgerät wurde auf der A8 erstmals über alle drei Fahrspuren hinweg geblitzt. 

Die Strafe – mehrere hundert Euro und zwei Monate Fahrverbot – wird Monate später wieder aufgehoben. Denn beim Auswerten war es zu einer peinlichen Polizei-Panne gekommen. Laut dem Polizeipräsidium Süd sei es bei der Auswertung der Bilder zu einer „Fehlinterpretation“ gekommen. Bevor es zur Strafverfolgung kommt, schauen sich speziell geschulte Beamte die Bilder genau an. Sie sortieren jene Aufnahmen aus, die nicht zum Beweismittel taugen. Bilder, die zu schlechte Qualität haben oder auf denen die Kennzeichen schlecht erkennbar sind. Es gibt aber noch ein Kriterium: Wenn im Hintergrund ein anderes Fahrzeug ins Messfeld hineinragt, wird ebenfalls von einer Strafverfolgung abgesehen. So kann bei einem möglichen Widerspruch der Vorwurf, es sei mehrfach oder der Falsche gemessen worden, gar nicht aufkommen. Um das Geld zurück überweisen zu dürfen, musste ein gewaltiger Behördenapparat in Gang gesetzt werden. Sogar das Innenministerium wurde eingeschaltet. Einige Bescheide hatten schon Rechtskraft. Die 13 Fahrer, die auf ihr Auto für einige Tage verzichten mussten, sollen gesondert entschädigt werden. Obwohl Radarwarner nicht erlaubt sind genutzt zu werden, war in diese Falle ein große Summe Steuergeld nicht verloren gegangen an zurück Zahlungen und Entschädigungen. Manche Bürger kaufen öfter ein Radarwarngerät oder Radarwarngeräte. Erlaubt zu nutzen ist das nicht, doch die Firma ist stolz darauf, das Ganze unsichtbar im Wagen zu liefern und so manchem Fahrer Punkte in Flensburg zu ersparen und Bussgeldkosten zu sparen und in dieses Beispiel war es auch noch gut für die Steuergelder.


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