Dienstag, 30. Juni 2015

Geschwindigkeitsüberschreitung wegen Notstands

Weil einem Fahrgast übel wurde, fuhr er zu schnell und verlor seinen Führerschein. Nur weil ein Fahrgast sich übergeben muss, darf der Taxifahrer nicht rasen.

Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage des Fahrers ab und erklärte die Geldstrafe über 440 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot für rechtmäßig. In sichte der Der Taxifahrer war es ein Notstand. Er war mit sein Fahrgast auf dem Weg vom
Oktoberfest nach Hause. Unterwegs wurde der Fahrgast übel und hat der Taxifahrer, versucht die nächste Autobahnausfahrt zu erreichen und sei deshalb mehr als 60 km/h zu schnell gefahren. Das Gericht fand welchem Risiko der Taxifahrer sich aussetzte, als er die angetrunkenen Fahrgäste aufgenommen habe, ein Notstand sei dies nicht. Die Strafe – mehrere hundert Euro und zwei Monate Fahrverbot – wird durchgesetzt und der Taxifahrer hat, neben das Bußgeld, zwei Monaten kein Einkommen.  Obwohl Radarwarner möglicherweise nicht erlaubt sind genutzt zu werden, war in diese Falle ein große Summe Geld, und Sicherheit, nicht verloren gegangen. Wenn der Taxifahrer so ein Gerät genutzt hatte, war er zeitlich gewarnt und damit war die Investierung in dieses schon zurück verdient. Manche Bürger kaufen immer deshalb öfter ein Radarwarngerät oder Radarwarngeräte. Erlaubt zu nutzen ist das, möglich (es geht hier um ein Elektrosmogmessgerät und in Prinzip ist jedem erlaubt so ein Gerät zu nutzen)  nicht, doch die Hersteller ist stolz darauf, dass dies als einzige in Europa in die Lage ist auch zu warnen für mitfahrende anonymen Kontrolle Fahrzeuge. Damit helfen Sie manchem Fahrer Punkte in Flensburg zu ersparen und Bussgeldkosten zu sparen und in dieses Beispiel war es auch noch gut für die Steuergelder es hat ein arbeitslose Taxifahrer weniger gegeben.


Mehr Informationen: http://www.getvolkswagendeals.com  

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